Das oberste Gericht der Schweiz urteilt, dass der SP-Ständerat Simon Stocker seinen Wohnsitz nicht in Schaffhausen hatte, als er 2023 gewählt wurde. Dem Ständerat wird per sofort das Mandat entzogen.
Sowas hat es in der Schweiz noch nie gegeben: Das Bundesgericht hat die Wahl von Simon Stocker (SP) zum Schaffhauser Ständerat für ungültig erklärt. Der Grund: Stocker erfüllte am Wahltag nicht die Pflicht, seinen Wohnsitz im Kanton zu haben.
Was heisst das genau? Wie wird der Lebensmittelpunkt eines Menschen im Jahr 2025 definiert? Wer darf jetzt Stockers Sitz haben? Und ist das alles noch zeitgemäss? Darüber diskutieren Larissa Rhyn, Fabian Renz und Philipp Loser in einer neuen Folge des «Politbüro».
Und zum Schluss: Gegenwärtig findet eine Umfrage zum «Politbüro» statt, bei der alle Hörerinnen und Hörer sehr gern mitmachen dürfen. Hier geht es zur Umfrage.